Viele Unternehmer wiegen sich in Sicherheit, wenn ihre Marke einmal eingetragen ist. Doch Vorsicht: Auch eingetragene Marken können wieder gelöscht werden – sei es durch Dritte, durch Versäumnisse oder strategische Fehler. Eine Markenlöschung kann nicht nur teuer, sondern geschäftsschädigend sein.
Markenschutz endet nicht mit der Eintragung – er lebt vom aktiven Gebrauch. Wer eine Marke anmeldet, muss sie auch nutzen. Ein Markenanwalt hilft nicht nur beim Aufbau, sondern auch beim Erhalt Ihrer Markenrechte – selbst dann, wenn Dritte versuchen, Ihre Marke aus dem Register zu löschen.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein familiengeführter Getränkehersteller aus Süddeutschland lässt sich 2016 die Marke „AlpenQuell“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen – für Erfrischungsgetränke und Wasser. Die Marke wird über mehrere Jahre hinweg nur sehr sporadisch verwendet. Abgefüllt wird unter einem anderen Etikett, die „AlpenQuell“-Produkte laufen nur im Werbematerial mit.
2024 beantragt ein Mitbewerber aus Bayern die Löschung der Marke, mit dem Argument: Die Marke sei nicht ernsthaft benutzt worden – was nach § 49 MarkenG ein Löschungsgrund ist. Das DPMA prüft und stellt fest: Tatsächlich wurde in den letzten fünf Jahren keine ernsthafte markenmäßige Benutzung nachgewiesen.
Folge: Die Marke wird gelöscht. Der Unternehmer verliert den rechtlichen Schutz – und muss unter Umständen seinen Markenauftritt vollständig neu denken.
Wie kann ein Markenanwalt helfen?
Ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt berät vorausschauend und hilft:
✅ bei der richtigen Dokumentation der Markenbenutzung
✅ bei der Abwehr von Löschungsanträgen Dritter
✅ bei der Verteidigung vor dem DPMA oder dem Bundespatentgericht
✅ beim Aufbau einer markenrechtlich sauberen Nutzungsstrategie, z. B. durch klare Etikettenführung, Lizenzverträge oder Werbenachweise
Und wenn eine Marke angegriffen wird, zählt Schnelligkeit: Nur wer rechtzeitig Beweise liefern kann, hat eine Chance, den Schutz aufrechtzuerhalten.