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Löschung von Marken | markenloeschung.de

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Wenn der Markenschutz plötzlich endet – Beispiel für eine Markenlöschung und was Sie dagegen tun können

Viele Unternehmer wiegen sich in Sicherheit, wenn ihre Marke einmal eingetragen ist. Doch Vorsicht: Auch eingetragene Marken können wieder gelöscht werden – sei es durch Dritte, durch Versäumnisse oder strategische Fehler. Eine Markenlöschung kann nicht nur teuer, sondern geschäftsschädigend sein.

Markenschutz endet nicht mit der Eintragung – er lebt vom aktiven Gebrauch. Wer eine Marke anmeldet, muss sie auch nutzen. Ein Markenanwalt hilft nicht nur beim Aufbau, sondern auch beim Erhalt Ihrer Markenrechte – selbst dann, wenn Dritte versuchen, Ihre Marke aus dem Register zu löschen.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein familiengeführter Getränkehersteller aus Süddeutschland lässt sich 2016 die Marke „AlpenQuell“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen – für Erfrischungsgetränke und Wasser. Die Marke wird über mehrere Jahre hinweg nur sehr sporadisch verwendet. Abgefüllt wird unter einem anderen Etikett, die „AlpenQuell“-Produkte laufen nur im Werbematerial mit.

2024 beantragt ein Mitbewerber aus Bayern die Löschung der Marke, mit dem Argument: Die Marke sei nicht ernsthaft benutzt worden – was nach § 49 MarkenG ein Löschungsgrund ist. Das DPMA prüft und stellt fest: Tatsächlich wurde in den letzten fünf Jahren keine ernsthafte markenmäßige Benutzung nachgewiesen.

Folge: Die Marke wird gelöscht. Der Unternehmer verliert den rechtlichen Schutz – und muss unter Umständen seinen Markenauftritt vollständig neu denken.

Wie kann ein Markenanwalt helfen?
Ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt berät vorausschauend und hilft:

✅ bei der richtigen Dokumentation der Markenbenutzung
✅ bei der Abwehr von Löschungsanträgen Dritter
✅ bei der Verteidigung vor dem DPMA oder dem Bundespatentgericht
✅ beim Aufbau einer markenrechtlich sauberen Nutzungsstrategie, z. B. durch klare Etikettenführung, Lizenzverträge oder Werbenachweise

Und wenn eine Marke angegriffen wird, zählt Schnelligkeit: Nur wer rechtzeitig Beweise liefern kann, hat eine Chance, den Schutz aufrechtzuerhalten.


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