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Löschung von Marken | markenloeschung.de

Markenlöschung durch Markeninhaber, Markenlöschung wegen Verfall oder Nichtigkeit, Markenrecht, Markenverletzung, Markenwiderspruch, Fachanwalt

Markenlöschung durch Markeninhaber, wegen Verfall oder Nichtigkeit (Markenverletzung)

Löschung (D) (EU)
Löschung einer Marke für Deutschland und Europa

  • Bewerten der Erfolgsaussichten eines Löschungsverfahrens.
  • Formulieren der Löschungsbegründung.
  • Einreichen des Löschungsantrages beim zuständigen Amt.

Löschung – sicher und bequem

Da die Chancen für eine Löschung individuell unterschiedlich sind, sollten Sie sich anwaltliche beraten lassen.

Die Markeneroberer können die markenrechtliche Situation und Ihre Erfolgsaussichten abschätzen.

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Häufig gestellte Fragen zum Markenrecht (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Schutzrechtsrecherche und Benutzungsrecherche?

Durch die Schutzrechtsrecherche wird geprüft, ob eine Marke bereits geschützt ist. Mit der Benutzungsrecherche wird geprüft, ob Fremde die Rechte einer bereits eingetragenen Marke verletzen.

Was ist der Unterschied zwischen Identitätsrecherche und Ähnlichkeitsrecherche?

Bei einer Identitätsrecherche wird nach exakt dem gleichen Namen gesucht. Mit der Ähnlichkeitsrecherche werden Namen oder Logos gesucht, die einer bestimmten Marke gleichen.

Wie weit reicht eine Recherche?

Die Suche – also die Recherche – erstreckt sich auf die angemeldeten und eingetragenen deutschen Marken, Register der Europäischen Gemeinschaftsmarken, und Internationale Register. Die Reichweite der Recherche ist abhängig von der Nutzung der Marke.

Was ist der Unterschied zwischen Marken und Namen?

Aus der Sicht der Markenanmeldung gibt es keinen Unterschied.

Kann ich selbst nach Marken suchen?

Ja, aber um wirklich sicher gehen zu können, ist eine professionelle Suchstrategie in unterschiedlichen Datenbanken unbedingt erforderlich.

Die Markeneroberer verfügen über die nötige Erfahrung, das Fachwissen, können das Ergebnis analysieren und in einem Bericht zusammenfassen.

Bei Marken wird oft schon wegen Verwechslungsgefahr abgemahnt. Die Komplexität erfordert eine professionelle Suchstrategie in unterschiedlichen Datenbanken.

Die Aussagekraft einer unprofessionellen Recherche ist in entscheidenden Situationen sehr eingeschränkt.

Wir empfehlen Ihnen bei Marken- oder Domain Verkäufen sowie Konfliktsituationen aus Haftungsgründen und der notwendigen Unabhängigkeit die Recherche über einen neutralen Anbieter abzuwickeln.

Was sind absolute Schutzhindernisse?

unter absoluten Schutzhindernissen versteht man:

  • die Marke hat zu große Ähnlichkeit mit einer bereits eingetragenen Marke, deren Waren und Dienstleistungen.
  • täuschende Angaben.
  • die Marke besteht aus ausschließlich allgemeinsprachlichen Zeichen oder Angaben.

Darüber hinaus gibt es relative Schutzhindernisse und unüberwindbare Schutzhindernisse.

Was bedeutet (D), (EU) und (IR)?

(D), (EU) und (IR) beschreiben die Reichweite einer Marke.

  • (D) = Deutschland
  • (EU) = Europäische Gemeinschaft
  • (IR) = Internationale Registrierung
Welche Staaten gehören zur EU (Europäischen Gemeinschaft)?

EULänder sind: Belgien, Bulgarien, Rumänien, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich. (Stand 2020)

Was sind die Vertragsstaaten nach MMA (Madrider Markenabkommen)?
Was ist eine Benutzungsschonfrist?

Als Benutzungsschonfrist bezeichnet man die Zeit ab der Anmeldung einer Marke. Die Frist beträgt fünf Jahre ab der Markenanmeldung. In der Zeit kann die Marke nicht gelöscht werden.

Juristische Qualifikation

Markenrechtlichen Fällen können wir mit folgenden Qualifikationen begegnen:

Rechtsanwälte
Die Markeneroberer sind Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte für das Gebiet des Markenschutzes und des Markenrechts.
Fachanwälte
Die Markeneroberer verfügen über Anwälte, die eine Qualifikation als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz (u.a. Markenrecht) sowie Fachanwälte für Urheberrecht und Medienrecht vorweisen.
Patentanwälte
Bei Bedarf wird einer unserer Patentanwälte hinzugezogen.

Lernen Sie uns kennen!

Markenlöschung durch Markeninhaber, Markenlöschung wegen Verfall oder Nichtigkeit, Markenrecht, Markenverletzung, Markenwiderspruch, FachanwaltSie möchten einen Termin mit uns? Buchen Sie online. Los geht’s!

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Die Kanzlei für Markenrecht


Die Markeneroberer sind Rechtsanwälte/ Fachanwälte für das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes sowie Patentanwälte und bieten Ihnen Partnerschaft und Zuverlässigkeit um Ihre Zukunft zu gestalten.

Die Anwälte beraten klein- und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie vertreten Ihre Mandanten sowohl national als auch international.

Zudem verfügen sie über fachspezifische Kooperationsnetzwerke mit Kanzleien in den USA, Südamerika und Asien.

Die Markeneroberer begleiten Ihre Mandanten vor den deutschen, europäischen und internationalen Ämtern und Gerichten des gewerblichen Rechtsschutzes, wie dem DPMA, dem EPA, dem EVIPO, der WIPO etc.

„Wir bieten jedoch mehr.“

Die Anwälte sind außerdem bekannt durch Seminare und wissenschaftliche Publikationen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M., Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Rechtsanwältin Anna Umberg LL.M. M.A., Rechtsanwältin Katharina Gitmann-Kopilevich, sind zudem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Marken, Patente und verwandte Schutzrechte).


Kanzlei

Markenlöschung durch Markeninhaber, Markenlöschung wegen Verfall oder Nichtigkeit, Markenrecht, Markenverletzung, Markenwiderspruch, FachanwaltWas Sie zum Markenrecht wissen sollten, haben wir für Sie kurz erklärt.

Fachbegriffe von A bis Z

Mandanten

Wen wir beraten und vertreten.

Insbesondere auch im Patentrecht beraten und vertreten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften unterschiedlicher Grössenordnungen. So gehören zu unseren Mandanten natürlich u.a. die nachfolgenden:

Bildungseinrichtungen
Universitäten, Fachhochschulen, Fachschulen
EDV-Unternehmen
Entwickler, Hard- und Softwaresystemhäuser, Hersteller, Programmierer, Provider, Rechenzentren, Webdesigner, Networker, Netagenturen
Energieunternehmen
Betreiber regenerativer Erzeugungsanlagen, freie Stromhändler, industrielle Kraftwerkgesellschaften, Projektierer
Filialisten
Kureinrichtungen, Hotels, Kliniken, Einzelhandelsmärkte und -unternehmen
Forschung & Entwicklung
Forschungs- und Entwicklungsunternehmen sowie -einrichtungen
Geldinstitute
Banken, Sparkassen, Vereinignungen
Industrieunternehmen
Aluminium, Autozulieferung, Bau, Chemie, Design, Dichtungen, Elektrotechnik, Fertigungstechnik, Getränke, Informationstechnologie, Kraftstoff, Kunststoff, Lebensmittel, Maschinenbau, Metall, Papier und Pappe, Recycling, Telekommunikation, Umwelttechnik, Verpackung

Auf der Basis jahrelanger Erfahrung haben wir für unsere Mandanten Leistungspakete geschaffen. Diese bilden bestimmte, stetig auftretende Lösungsangebote ab.

Pakete anschauen

Innovative Unternehmungen
Erfinder, Existenzgründer, Technologietransfer, Vermittler
Kommunen
Gemeinden, Kreise, Städte, Verwaltungsgemeinschaften
Messebau und -marketing
Unternehmen wie Catering, Marktforschung, Messebau, Messeplanung, Messedurchführung
Stiftungen
kirchlich, kulturell, Bildung
Staatliche Behörden
Bundesverwaltungen, Landesbehörden und -einrichtungen, Landesbetriebe
Verbände und Vereine
Dienstleistungen, Industrie, Handwerk, Sport, Technische Überwachung
Verlagswesen
Autoren, Druckereien, Herausgeber, Verlage, Verleger
Versicherungen
Werbeagenturen
Event-Agenturen, Full-Service-Agenturen, Netagenturen, Webagenturen
Mandanten

Profil

„Ihr Ziel ist unser Ziel.“

Wir sind Dienstleister. Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung bilden unsere Grundlage. Spezialisierung, verzweigte Branchen- und Fachkenntnisse sowie Kreativität sind individuell ausgeprägte Züge unserer Anwälte von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht Ihnen rechtlich abgesicherte Aktivitäten. Im Streitfall stehen wir im Einzelfall auch alternativen Lösungswegen, z.B. durch Mediation, offen gegenüber.
Wir ergänzen uns gegenseitig und wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg. Sie haben Pläne oder Ideen und wünschen sich einen zuverlässigen Partner für die Umsetzung? Schildern Sie uns Ihre Fragestellung, und wir bieten Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner. Selbstverständlich ist Ihr Ansprechpartner für Sie auch tatsächlich “ansprechbar” – das Kommunikationsmittel können Sie wählen. Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel.

Profil

Rechtsanwälte / Fachanwälte / Patentanwälte

Unsere Anwälte sind spezialisiert.

Rechtsanwalt Michael Horak Hannover Stuttgart Wien Zürich Anwalt

Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Rechtsanwalt · Beratender Ingenieur
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

mehr

Wettbewerbsrecht Anwalt Julia Ziegeler Rechtsanwältin Hannover geboren in Bückeburg Rehburg-Loccum

Julia Ziegeler

Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

mehr

Anna Umberg Rechtsanwältin Hannover Nutzungsrecht Verbreitungsrecht senderecht öffentliche Wiedergabe Anwalt Hannover Oldenburg Osnabrück Werberecht Abmahnung UWG Anwalt

Anna Umberg, LL.M., M.A.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

mehr

Andree Eckhard Patentanwalt Hannover Patentrecht Markenrecht Wettbewerbsrecht UWG Hamburg

Dipl-Phys. Andree Eckhardt

Patentanwalt
Europäischer Markenanwalt und Designanwalt

mehr

Gitamnn Rechtsanwältin Hannover Wettbewerbsrecht UWG Hamburg

Katharina Gitmann-Kopilevich

Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

mehr

Behrend Rechtsanwältin Hannover Wettbewerbsrecht UWG Hamburg

Karoline Behrend

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Vergaberecht

mehr

Müller Rechtsanwältin Hannover Wettbewerbsrecht UWG Hamburg

Dr. Johanna K. Müller-Kühne

Patentanwältin · Dr. rer. nat. · Dipl. Biol.
European Patent Attorney
Europäische Markenanwältin und Designanwältin

mehr

Andreas Friedlein

Andreas Friedlein

Rechtsanwalt

mehr

Stefan Karfusehr

Stefan Karfusehr

Rechtsanwalt

mehr

 

Jonas A. Herbst

Jonas A. Herbst

Rechtsanwalt

mehr

 

 

Lassen Sie sich beraten! Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Kontakt

 

 

Anwälte

Unsere technischen und naturwissenschaftlichen Gebiete

Wir beherrschen Bereiche der Technik und Naturwissenschaft.

Ingenieurwissenschaft
Automatisierungstechnik
Maschinenbau
Baumaschinen
Kraftfahrzeugwesen
Schiffbau
Flugzeugbau
Antriebstechnik
Steuerungstechnik
Verfahrenstechnik
Fertigungstechnik
Produktionstechnik
Verpackungstechnik
Papiertechnik
Produktentwicklung
Messtechnik
Regelungstechnik
Prozesstechnologie
Haushaltsgeräte
Kleingeräte
Lebensmitteltechnik
Luft- und Raumfahrt
Sicherheitstechnik
Kraftwerkstechnik
Materialtechnologie
Stahlherstellung
Stahlverarbeitung
Metalltechnologie
Keramiktechnologie
Legierungen
Nanotechnologie
Energietechnik
Erneuerbare Energie
Life Science
Physik
Klassische und moderne Physik
Festkörperphysik
Mechanik
Laserphysik
Elektrotechnik
Elektronik
Hochfrequenztechnologien
Hochspannungstechnik
Telematik
Mechatronik
Optik
Atomphysik
Molekularphysik
Katalysatoren
Lithografie
Fotografie
Biologie
Biologie
Biophysik
Biotechnologie
Mikrobiologie
Pflanzenbiotechnologie
Chemie
Chemie
Biochemie
Physikalische Chemie
Organische Chemie
Anorganische Chemie
Gesundheit
Medizintechnik
Biosimilars
Generika
Diagnostika
Pharmazie
Pharmakologie
Wirkstoffe
Pharmazie
Antikörper
Diagnosetechnik
Implantate
Immunologie
Virologie
Gentechnik
Mikroorganismen
Pflanzen
Tiere
Humanmedizin
Nahrungsmittel
Polymere
Information und Daten
Informationstechnologie
Datenverarbeitungstechnik
Bildverarbeitungstechnologien
Halbleitertechnologie
Unterhaltungselektronik
Computer–Hardware
IT-Technik
Software
Telekommunikation
Technik & Naturwissenschaft

Wissen und Aktuelles

Verfall einer Marke und Markenlöschung

Eine Unionsmarke kann in folgenden Fällen für verfallen erklärt werden: Mangels ernsthafter Benutzung; es ist durch die Rechtsvorschriften festgelegt, dass eine Unionsmarke innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Eintragung in der Europäischen Union ernsthaft benutzt werden muss. Ferner darf die Benutzung dann nicht für einen längeren Zeitraum als fünf Jahre unterbrochen werden. Wenn die Marke durch das […]

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Was ist eine Markenlöschung einer EU-Marke?

Die Unionsmarkenverordnung (UMV) kennt zwei Arten von Verfahren, die sich unter dem Oberbegriff „Löschungsverfahren“ zusammenfassen lassen. Die Rechte des Inhabers einer Unionsmarke können für verfallen erklärt werden, oder eine Unionsmarke kann für nichtig erklärt werden. Der Unterschied besteht darin, dass der Verfall ab dem Datum des Antrags Gültigkeit erlangt, während bei einer Erklärung der Nichtigkeit […]

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Markenlöschung aufgrund bestehender älterer Rechte

Die Eintragung einer Marke kann auf Antrag auch aufgrund bestehender älterer Rechte für nichtig erklärt und gelöscht werden. Hierzu können Sie entweder eine Klage vor einem ordentlichen Gericht erheben oder Sie stellen einen Nichtigkeitsantrag beim DPMA. Ein solcher Antrag muss schriftlich gestellt werden und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind anzugeben (§ 53 […]

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Markenlöschung aufgrund absoluter Schutzhindernisse

Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag aufgrund absoluter Schutzhindernisse für nichtig erklärt und gelöscht, wenn sie entgegen § 3, § 7 oder § 8 MarkenG eingetragen worden ist, das heißt, wenn ihr die Markenfähigkeit fehlt, der Anmelder nicht Inhaber einer Marke sein konnte oder absolute Schutzhindernisse entgegenstanden. Der Nichtigkeitsantrag muss schriftlich gestellt werden und […]

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Markenlöschung wegen Verzicht durch den Markeninhaber

Als Inhaber einer Marke können Sie jederzeit auf die Marke verzichten. Hierzu muss eine entsprechende Markenverzichtserklärung erfolgen. Dies können wir als Rechtsanwälte/ Fachanwaälte/ Patentanwälte übernehmen und die Löschung überwachen. Eine Marke kann aber auch wegen Nichtigkeit oder Verfalls gelöscht werden.

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Markenverletzung: Marken-Widerspruch gegen eine neue Markeneintragung wegen älterer Markenrechte

Widerspruch Nach Veröffentlichung einer neu eingetragenen Marke haben Inhaber von älteren Marken die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung einzulegen. Widerspruch kann grundsätzlich erhoben werden, wenn befürchtet wird, dass Verwechslungsgefahr mit der eigenen angemeldeten oder eingetragenen Marke besteht. Dies gilt auch für eine Unionsmarke oder eine international registrierte Marke (IR-Marke). Der Widerspruch muss schriftlich und innerhalb […]

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Der Superstar unter den Marken

Eine Marke, die einfach überall bekannt ist, ist quasie der Superstar unter den Marken. Sie hat notorische Bekanntheit erreicht und wird daher Notorietätsmarke genannt. Daneben gibt es außerdem die klasssische Registermarke und die Benutzungsmarke. Wollen Sie mehr wissen? Wir haben die interessantesten Begriffe für Sie zusammengefasst.

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