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Löschung von Marken | markenloeschung.de

Markenlöschung durch Markeninhaber, Markenlöschung wegen Verfall oder Nichtigkeit, Löschungsverfahren, Nichtigkeitsverfahren, Markenrecht, Markenverletzung, Markenwiderspruch, Fachanwalt

Das Markenlöschungsverfahren zur Entfernung einer Marke aus dem Register

Das Markenlöschungsverfahren dient der Entfernung einer Marke aus dem Register, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.


1. Arten von Markenlöschungsverfahren

a) Nichtigkeitsverfahren

  • Gründe:
    1. Absolute Schutzhindernisse: Die Marke war zum Zeitpunkt der Eintragung nicht eintragungsfähig (z. B. beschreibende Begriffe).
    2. Relative Schutzhindernisse: Kollision mit einer älteren Marke.
  • Antragsteller: Jede Person (absolute Gründe) oder Inhaber älterer Rechte (relative Gründe).

b) Verfallsverfahren

  • Gründe:
    1. Nichtbenutzung: Die Marke wurde innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung nicht ernsthaft genutzt.
    2. Marke ist zur Gattungsbezeichnung geworden: Verlust der Unterscheidungskraft (z. B. „Aspirin“).
    3. Täuschung: Marke täuscht über die Art, Beschaffenheit oder geografische Herkunft.
  • Antragsteller: Jede Person.

c) Löschung wegen Widerspruchsverfahren

  • Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist dies nicht mehr möglich. Stattdessen kann ein Löschungsantrag gestellt werden.

2. Ablauf des Löschungsverfahrens

Schritt 1: Antragstellung

  • Antrag: Löschungsantrag beim zuständigen Markenamt (z. B. DPMA, EUIPO).
    • Antragsteller muss Gründe angeben und gegebenenfalls Beweise vorlegen.
    • Gebühren: DPMA: 400 € (absolute Gründe); 100 € (Nichtbenutzung).
  • Dauer: 2–4 Wochen für die Annahme des Antrags.

Schritt 2: Stellungnahme des Markeninhabers

  • Frist: Der Markeninhaber hat i. d. R. 2–3 Monate Zeit, den Löschungsantrag zu bestreiten.
  • Optionen des Markeninhabers:
    • Nachweise der ernsthaften Benutzung (bei Nichtbenutzungsanträgen).
    • Argumentation zur Widerlegung der Löschungsgründe.
  • Dauer: 2–4 Monate.

Schritt 3: Prüfung durch das Markenamt

  • Prüfung: Das Markenamt entscheidet nach einer inhaltlichen Prüfung der vorgebrachten Argumente und Beweise.
  • Entscheidung: Löschung der Marke oder Ablehnung des Löschungsantrags.
  • Dauer: 6–12 Monate.

Schritt 4: Rechtsmittel

  • Einspruch: Gegen die Entscheidung des Markenamts kann der Antragsteller oder Markeninhaber Einspruch einlegen.
    • DPMA: Beschwerde zum Beschwerde (BPatG).
    • EUIPO: Beschwerde an die Beschwerdekammern, anschließend Klage beim EuG (Europäisches Gericht).
  • Dauer: 1–2 Jahre (je nach Instanz).

3. Beispiele und Rechtsprechung

a) Löschung wegen beschreibender Angaben

  • Fall: „Post“ (BGH, Az. I ZB 43/14)
    • Sachverhalt: Die Deutsche Post AG wollte den Schutz des Wortzeichens „Post“ als Marke verteidigen.
    • Entscheidung: Der BGH entschied, dass das Wort „Post“ als beschreibende Angabe nicht monopolisiert werden kann.
    • Ergebnis: Löschung der Marke.

b) Löschung wegen Nichtbenutzung

  • Fall: „Big Mac“ (EUIPO, Az. 000262549)
    • Sachverhalt: McDonald’s verlor den Schutz der Marke „Big Mac“, da die Benutzung nicht ausreichend nachgewiesen wurde.
    • Entscheidung: Die vorgelegten Beweise (Werbematerial, Verpackungen) reichten nicht aus, um die ernsthafte Benutzung zu belegen.
    • Ergebnis: Löschung der Marke in der EU.

c) Täuschende Marke

  • Fall: „Neuschwanstein“ (EuGH, Az. C-488/16)
    • Sachverhalt: Der Freistaat Bayern ließ „Neuschwanstein“ als Marke schützen. Kritiker argumentierten, dies täusche über die Herkunft.
    • Entscheidung: Der EuGH ließ die Marke bestehen, da sie keine Verbraucher täusche.
    • Ergebnis: Marke blieb eingetragen.

4. Rolle von Markenanwälten

Vor dem Verfahren

  1. Beratung: Bewertung der Erfolgsaussichten eines Löschungsverfahrens.
    • Für Antragsteller: Prüfung, ob Löschungsgründe vorliegen.
    • Für Markeninhaber: Risikoanalyse und Verteidigungsstrategie.
  2. Recherche: Analyse der Marke im Register und Prüfung auf Nutzungsnachweise.

Während des Verfahrens

  1. Antragstellung: Vorbereitung und Einreichung des Löschungsantrags mit fundierten Beweisen.
  2. Verteidigung: Erstellung von Stellungnahmen und Sammlung von Beweisen (z. B. Benutzungsnachweise).
  3. Vertretung: Kommunikation mit Markenämtern und Vertretung in mündlichen Verhandlungen.

Nach dem Verfahren

  1. Rechtsmittel: Unterstützung bei Einsprüchen oder Klagen in höheren Instanzen.
  2. Strategie: Beratung zur Neuanmeldung oder Anpassung des Markenportfolios.

5. Löschungsverfahren

Das Markenlöschungsverfahren ist ein komplexer Prozess, der von der Antragstellung bis zu möglichen Rechtsmitteln reichen kann. Markenanwälte spielen eine zentrale Rolle bei der Planung und Durchführung solcher Verfahren, sei es zur Löschung oder Verteidigung einer Marke. Entscheidungen wie „Big Mac“ und „Post“ zeigen die Relevanz fundierter Beweisführung und strategischer Beratung.

Das Markenlöschungsverfahren zur Entfernung einer Marke aus dem Register

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