Die Eintragung einer Marke kann auf Antrag auch aufgrund bestehender älterer Rechte für nichtig erklärt und gelöscht werden. Hierzu können Sie entweder eine Klage vor einem ordentlichen Gericht erheben oder Sie stellen einen Nichtigkeitsantrag beim DPMA. Ein solcher Antrag muss schriftlich gestellt werden und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind anzugeben (§ 53 […]
Rechtsanwalt
Markenlöschung wegen Verzicht durch den Markeninhaber
Als Inhaber einer Marke können Sie jederzeit auf die Marke verzichten. Hierzu muss eine entsprechende Markenverzichtserklärung erfolgen. Dies können wir als Rechtsanwälte/ Fachanwaälte/ Patentanwälte übernehmen und die Löschung überwachen. Eine Marke kann aber auch wegen Nichtigkeit oder Verfalls gelöscht werden.