Markenlöschung wegen Verzicht durch den Markeninhaber

Als Inhaber einer Marke können Sie jederzeit auf die Marke verzichten. Hierzu muss eine entsprechende Markenverzichtserklärung erfolgen. Dies können wir als Rechtsanwälte/ Fachanwaälte/ Patentanwälte übernehmen und die Löschung überwachen.

Eine Marke kann aber auch wegen Nichtigkeit oder Verfalls gelöscht werden.

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