Als Inhaber einer Marke können Sie jederzeit auf die Marke verzichten. Hierzu muss eine entsprechende Markenverzichtserklärung erfolgen. Dies können wir als Rechtsanwälte/ Fachanwaälte/ Patentanwälte übernehmen und die Löschung überwachen.
Eine Marke kann aber auch wegen Nichtigkeit oder Verfalls gelöscht werden.
Markenlöschung wegen Verzicht durch den Markeninhaber