Die Unionsmarkenverordnung (UMV) kennt zwei Arten von Verfahren, die sich unter dem Oberbegriff „Löschungsverfahren“ zusammenfassen lassen. Die Rechte des Inhabers einer Unionsmarke können für verfallen erklärt werden, oder eine Unionsmarke kann für nichtig erklärt werden. Der Unterschied besteht darin, dass der Verfall ab dem Datum des Antrags Gültigkeit erlangt, während bei einer Erklärung der Nichtigkeit […]
Markenlöschung
Markenlöschung wegen Verzicht durch den Markeninhaber
Als Inhaber einer Marke können Sie jederzeit auf die Marke verzichten. Hierzu muss eine entsprechende Markenverzichtserklärung erfolgen. Dies können wir als Rechtsanwälte/ Fachanwaälte/ Patentanwälte übernehmen und die Löschung überwachen. Eine Marke kann aber auch wegen Nichtigkeit oder Verfalls gelöscht werden.